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Kur- und Ferienhotel Alpina
Marin Zeth & Peter Löffelhardt
Am Kurpark 7
87534 Oberstaufen
Tel. 0 83 86/93 20-0
Fax 0 83 86/93 20-20
e-mail:
info@alpina-oberstaufen.de
www.alpina-oberstaufen.de
hotel-alpina.tel

Bildnachweis:
Naturbilder und Ortsbild Startseite
copyright by J. Mayr www.bildundplan.de
Innenbilder:
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Tourismusbilder in der Seite  Allgäufreizeit:
Gemeinde Oberstaufen
Golfclub Bregenzerwald
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Gastaufnahmevertrag

  • Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
  • Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Zimmer bestellt sind.
  • Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
  • Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen dem vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
  • Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Zimmern mit Verpflegung und Kurpauschale 40%, bei Übernachtung mit Frühstück 20%.
  • Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden
  • Bis zur anderweitigen Vergabe Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Kur- und Ferienhotel Alpina | Am Kurpark 7 | 87534 Oberstaufen | Tel.  +49 (0) 8386 9320-0 | Fax +49 (0) 8386 9320-20

e-mail:info@alpina-oberstaufen.de | www.alpina-oberstaufen.de | hotel-alpina.tel

 

 

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